Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erstatten möchte….

….dies jedoch außergerichtlich von der Vorleistung des Käufers (Rücksendung der mangelhaften Kaufsache) abhängig macht und im Prozess den Rückabwicklungsanspruch (sofort) anerkennt (LG Krefeld, 1 T 23/07).

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